Schmerzensgeld für nahe Angehörige von Unfallopfern: Bald auch in Deutschland Realität?

Wird in Deutschland ein Kind bei einem Unfall getötet, haben die Eltern Anspruch auf den Ersatz der Beerdigungskosten. Ein Schmerzensgeld für Angehörige gibt es, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, jedoch nicht.

In vielen anderen europäischen Ländern dagegen können Angehörige von Unfallopfern das sogenannte Trauergeld gerichtlich geltend machen. In Italien beispielsweise erhalten die Eltern eines bei einem Unfall getöteten Kindes laut ADAC zwischen 30.000 und 80.000 Euro. Auch in Frankreich oder Spanien werden in solchen Fällen hohe Summen gezahlt.

Im deutschen Zivilrecht dagegen wird das seelische Leid Angehöriger der bei einem Unfall Getöteten weitgehend ignoriert. Will ein Angehöriger einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen „Schockschaden“, muss er zuerst eine Krankheit als Folge des Verlustes nachweisen – und selbst dann ist eine Entschädigung nicht gesichert.

Wie anders werden dagegen z.B. entgangene Urlaubsfreuden, Blechschäden nach einem Unfall und selbst kleinste Körperverletzungen behandelt. Dabei ist der seelische Schmerz beim Verlust eines nahen Angehörigen durch einen Unfall in vielen Fällen deutlich belastender als die Schmerzen einer Körperverletzung. So sind Eltern beim Tod des eigenen Kindes häufig schwer traumatisiert und leiden lebenslang unter dem Verlust.

Diese Ungerechtigkeit wird möglicherweise bald korrigiert: In seiner Empfehlung vom Januar 2012 unterstützt der 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag die Gesetzesinitiative des Bayerisches Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, nahen Angehörigen von Unfallopfern in Zukunft eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Gefordert wird, Schmerzensgeld auch dann zu zahlen, wenn ein medizinisch-psychologischer Schaden bei den Angehörigen nicht nachweisbar ist.
Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk: „Man kann niemandem erklären, dass nach unserem Recht der Schädiger, der sein Opfer tötet, zivilrechtlich oft erheblich günstiger steht als im Falle einer schweren Verletzung.“

Allen Beteiligten ist klar, dass eine solche Schmerzensgeldzahlung und die damit verbundenen weiteren Entschädigungen wie Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden die Trauer der Betroffenen nicht kompensieren kann, doch „eine finanzielle Entschädigung für nächste Angehörige Getöteter kann als Symbol für Mitgefühl mit dem seelischen Leid Genugtuung schaffen und ein Gefühl von Gerechtigkeit vermitteln“.

Wir begrüßen diese Initiative und es bleibt zu hoffen, dass sie nicht in den Mühlen der gesetzgebenden Institutionen stecken bleibt.

Rechtsanwältin Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht

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Zentralruf der Autoversicherer – ein Werkzeug der Versicherer?

Wer nach einem Autounfall die Kfz-Versicherung des Unfallgegners ermitteln möchte, wendet sich in der Regel an den Zentralruf der Autoversicherer, der im Auftrag der Autoversicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) organisiert wird.

Auf der Internetseite des Verbands erfährt der Leser: „Der Zentralruf der Autoversicherer stellt nach dem Verkehrsunfall den Kontakt zur gegnerischen Versicherung direkt her. Mit diesen Kontaktdaten können Sie sich dann an die gegnerische Versicherung wenden und so zeitnah die Schadensregulierung selbst einleiten“, und weiter: „Häufig kommt der Geschädigte dadurch schneller an sein Geld.“

Doch wird dem Geschädigten dort wirklich so selbstlos geholfen?

Wer beim Zentralruf einen Unfall melden möchte, wird in der Regel ungefragt zur gegnerischen Versicherung weitergeleitet. Die Auskünfte, die er dort erhält, dienen weniger dem Interesse des Geschädigten als vielmehr dem der Versicherung. So wird beispielsweise bei größeren Schäden der eigene Gutachter empfohlen, dessen Kostenvoranschläge in der Regel weitaus niedriger ausfallen, als die eines freien und unabhängigen Sachverständigen. Bei kleineren Schäden wird empfohlen, den Schaden ohne Einschaltung eines Sachverständigen direkt in der Werkstatt ermitteln zu lassen. Der Versuch, die Feststellung einer Wertminderung und des Nutzungsausfalles zu umgehen.
Auch wird meist davon abgeraten, einen Anwalt einzuschalten, mit dem Argument, die Versicherung bemühe sich schon um die Schadensregulierung und leite alles Erforderliche in die Wege.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Wir empfehlen dringend, einen Unfallschaden nie auf eigene Faust mit der gegnerischen Versicherung abzuwickeln. Sie können dabei nur verlieren. Vor allem dann, wenn es nicht nur um einen Blech-, sondern auch um Personenschäden geht.
Nur mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts können Sie all Ihre Forderungen geltend machen und Ihre berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Unterhaltsansprüche nach Todesfällen etc.) durchsetzen.
Frontal 21 (ZDF) hat in der Sendung vom am 24. Januar über dieses Thema berichtet

Rechtsanwältin Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht

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Das geplante Patientenrechtegesetz – Alter Wein in neuen Schläuchen?

Pro Jahr sterben viele Tausend Menschen – die Zahlen schwanken zwischen 15.000 und 50.000 – an den Folgen fehlerhafter ärztlicher Behandlung. Etwa eine Million falsch behandelter Patienten leiden unter teilweise erheblichen Folgeschäden. Die Dunkelziffer liegt jedoch in beiden Fällen deutlich höher.

Um die Rechte der Patienten zu stärken, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für das Patientenrechtegesetz vorgelegt, das 2013 in Kraft treten soll. „Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden transparent, verlässlich und ausgewogen gestaltet sowie bestehende Vollzugsdefizite in der Praxis abgebaut“, so steht es im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit. Weiterlesen

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Unfälle mit Kindern – Der Autofahrer haftet

“Augen auf im Straßenverkehr!” Dieser Satz wird Kindern immer und immer wieder eingebläut. Denn Kinder müssen zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer lernen, Gefahren und Konsequenzen im motorisierten Verkehr richtig einzuschätzen. Selbstverständlich ist es das oberste Ziel, Verletzungen zu vermeiden. Aber auch der Sachschaden kann schnell in die Höhe schießen, wenn z.B. ein ausweichender Autofahrer ein anderes Auto rammt. Nur in den seltensten Fällen gilt der mahnende Satz “Eltern haften für ihre Kinder”. Wer tatsächlich für den Schadensersatz aufkommt, zeigt der folgende Artikel.
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Albtraum: Unfall mit Geisterfahrer

Die Fahrt eines Geisterfahrers endet meist in einem Albtraum. Schockiert und ungläubig diskutieren wir dann darüber, wie so etwas überhaupt passieren kann, dass jemand falsch auf eine Autobahn auffährt. Geschieht das womöglich in voller Absicht? Oder sind Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit eher als Ursache anzunehmen?
Die Betroffenen, die in einen solchen Unfall verwickelt werden, mag das im ersten Moment nicht interessieren, sie haben mit Sicherheit andere Sorgen. Dennoch, so sagt Rechtsanwalt Helmut Gräfenstein, sind es diese Fragen, die darüber entscheiden, ob und wie der entstandene Schaden ausgeglichen wird. Herr Gräfenstein vom Anwaltsbüro Quirmbach und Partner ist spezialisiert auf die Vertretung von Verkehrsunfall-Opfern in besonders komplizierten Fällen.
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Fahrtkostenerstattung – Entwürdigender Streit um Selbstverständliches

Eine Versicherung verweigert der Ehefrau eines bei einem Verkehrsunfall Schwerverletzten die angemessene Regulierung der Fahrten ins Krankenhaus. Das Landgericht Gießen stellt sich in seinem Urteil vom 5. September 2011 auf die Seite der Geschädigten.

Bernhard M. (Name geändert) liegt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall vorübergehend im Koma. Er hat schwerste Verletzungen erlitten. Nicht nur sein Leben ist nach diesem Unfall völlig aus den Fugen geraten, sondern auch das der Angehörigen. Seine Ehefrau nimmt es auf sich, ihn jeden Tag zu besuchen, obwohl das Krankenhaus mehr als 40 Kilometer entfernt ist. Auch danach, in der Reha, genießt Bernhard die Besuche seiner Ehefrau, sie tun ihm gut und beschleunigen seine Genesung.

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Von Richtern abgestraft – Licht am Ende des Tunnels für schwerst Geschädigte

Versicherungen sollen im Schadensfall schnell zahlen!
Dies verlangen das Gesetz und die Rechtsprechung. Denn Unfallopfer brauchen schnelle Hilfe. An erster Stelle steht die medizinische Versorgung, aber sehr schnell wird auch finanzielle Unterstützung nötig. Gerade Schwerverletzte stehen vor hohen Ausgaben: Pflegekosten, Haushaltshilfe, Fahrtkosten, Medikamente, Prothesen, von wichtigen Umbauten wie Treppenlift oder Sitzbadewanne ganz zu schweigen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei dauerhaft Geschädigten das Einkommen oft zu einem Großteil oder ganz ausfällt.
In den meisten Fällen muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten wie Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten, tatsächliche Anschaffungen, Umbaukosten etc. und auch für den Verdienstausfall aufkommen.
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Ist ein Arzt nicht versichert, ist der geschädigte Patient der Dumme

Während der Geburt des kleinen S. unterläuft dem Arzt ein folgenschwerer Fehler – der Säugling kommt schwerbehindert zur Welt und wird Zeit seines Lebens ein Pflegefall sein. Zu dem unsäglichen Leid kommen nun auch hohe Pflegekosten auf die Familie H. zu.

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Justiz fatal – Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu

Das Landgericht Frankfurt hat dem 36jährigen Magnus Gäfgen 3.000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Ein Urteil, das nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Eltern des Kindes ist, sondern auch in das aller Entführungsopfer und aller – wie die Justiz sagt – „billig und gerecht Denkenden“.
Gäfgen entführte im Jahr 2002 den 11jährigen Jakob von Metzler und tötete ihn. Anschließend versuchte er, von den Eltern ein Lösegeld in Höhe von 1 Mio Euro zu erpressen. Der damalige stellvertretende Polizeipräsident in Frankfurt und zwei Beamte hatten Gäfgen nach der Verhaftung schwere Gewalt angedroht, wenn er den Aufenthalt des Kindes nicht verrate.
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Der Fall Sarah T. – Ein Kommentar zum Hamburger Urteil von Rechtsanwalt Martin Quirmbach

Seit einem Autounfall im Jahr 2004 sitzt Sarah T. schwerstbehindert im Rollstuhl. Sie fordert von der Versicherung eine Entschädigung in Höhe von 7,2 Millionen Euro. Diese Forderung hat das Hamburger Landgericht am 26. Juli 2011 zurückgewiesen. Das Gericht hat für Sarah T. stattdessen ein Schmerzensgeld von 430.000 € ausgeurteilt. Außerdem wurde ihr eine monatliche Rente in Höhe von 8.500 € für Pflege und Verdienstausfall zugesprochen.

Das Hamburger Urteil ist erwartungsgemäß ausgefallen.
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